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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2023

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsdefinitionen und Anbieterinformation

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der ImmoPremium, vertreten durch die Geschäftsführung, ansässig in der Maximilianstraße 35, 80539 München (nachfolgend „ImmoPremium“ oder „wir“), und den Nutzern der Webseite southwlxmgd.pro sowie den Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“), welche die von ImmoPremium angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail an [email protected] möglich.

(2) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für sämtliche vertraglichen und vorvertraglichen Beziehungen zwischen ImmoPremium und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Dienstleistungen vorbehaltlos erbringen.

(3) Im Sinne dieser AGB ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Ein „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(4) Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Alle Korrespondenz, Dokumente und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand der Tätigkeit von ImmoPremium ist die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen im Bereich von Immobilieninvestments. Dies umfasst insbesondere die Vermittlung des Abschlusses und den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (insbesondere Kauf-, Miet- oder Pachtverträge) über bebaute und unbebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn- und Gewerberäume (Maklertätigkeit gemäß § 652 BGB).

(2) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden (z.B. Maklervertrag, Beratungsvertrag) sowie aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Webseite. Die auf der Webseite southwlxmgd.pro dargestellten Informationen, Exposés und allgemeinen Analysen stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar und sind keine rechtsverbindlichen Angebote unsererseits, sofern sie nicht explizit als solche gekennzeichnet sind.

(3) Der Leistungsumfang kann folgende Tätigkeiten umfassen, ohne dass ein Anspruch auf alle genannten Punkte besteht, sofern nicht individuell vereinbart:

  • Erstellung eines individuellen Anforderungsprofils für Immobilieninvestments.
  • Recherche und Identifikation geeigneter Anlageobjekte auf Basis des Anforderungsprofils.
  • Bereitstellung von Objektdokumentationen und Exposés.
  • Organisation und Durchführung von Objektbesichtigungen.
  • Unterstützung und Begleitung bei Verhandlungen mit Verkäufern oder deren Vertretern.
  • Zusammenstellung und Weiterleitung relevanter Unterlagen für die Kaufabwicklung.
  • Empfehlung und Koordination von externen Dienstleistern wie Notaren, Gutachtern oder Finanzierungsberatern, wobei ImmoPremium für deren Tätigkeiten keine Haftung übernimmt.

(4) ImmoPremium erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Fragestellungen in diesen Bereichen empfiehlt ImmoPremium dem Kunden ausdrücklich, die Expertise von qualifizierten Rechtsanwälten, Notaren oder Steuerberatern in Anspruch zu nehmen. Sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Informationen zu rechtlichen oder steuerlichen Aspekten sind allgemeiner Natur und unverbindlich.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Ein Makler- oder Beratungsvertrag mit ImmoPremium kommt durch eine übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien zustande. Dies kann durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages, durch eine Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail) oder durch konkludentes Handeln erfolgen. Ein konkludentes Handeln liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde nach Erhalt eines Angebots oder Exposés von ImmoPremium, das einen eindeutigen Provisionshinweis enthält, weitere Dienstleistungen von uns in Anspruch nimmt (z.B. die Vereinbarung einer Besichtigung).

(2) Die Kontaktaufnahme durch den Kunden über die Webseite, per E-Mail oder Telefon stellt zunächst nur eine unverbindliche Anfrage dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ImmoPremium diese Anfrage annimmt und eine Zusammenarbeit bestätigt oder dem Kunden ein konkretes Angebot unterbreitet, welches dieser annimmt.

(3) ImmoPremium behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Interessenkonflikten oder wenn der Kunde unvollständige oder nachweislich falsche Angaben macht.

§ 4 Vergütung, Provision und Fälligkeit

(1) Die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen ist provisionspflichtig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unser Provisionsanspruch entsteht und wird fällig mit dem rechtswirksamen Abschluss des vermittelten oder nachgewiesenen Hauptvertrages (z.B. notariell beurkundeter Kaufvertrag). Die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit für den Vertragsabschluss ist ausreichend.

(2) Die Höhe der Provision richtet sich nach der im Exposé, im Maklervertrag oder in einer anderen schriftlichen Vereinbarung festgelegten Sätzen. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des im Hauptvertrag vereinbarten Gesamtkaufpreises (inklusive aller Nebenleistungen und eventuell übernommener Belastungen) berechnet. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die ortsübliche Provision als vereinbart.

(3) Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Hauptvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, oder wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt (z.B. Erwerb durch eine verbundene Gesellschaft, Zwangsversteigerung oder Erwerb von Anteilen an der das Objekt haltenden Gesellschaft anstelle eines direkten Asset Deals).

(4) Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag nachträglich aufgehoben, rückabgewickelt oder aus Gründen, die nicht von ImmoPremium zu vertreten sind, nicht durchgeführt wird. Dies gilt nicht, wenn die Aufhebung aufgrund eines wirksamen Rücktrittsrechts, einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder einer auflösenden Bedingung erfolgt, deren Eintritt ImmoPremium zu vertreten hat.

(5) Alle Provisionsbeträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

(6) Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist ImmoPremium berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Dienstleistung relevanten Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Änderungen seiner Kontaktdaten oder seiner Suchkriterien sind uns unverzüglich mitzuteilen.

(2) Alle von ImmoPremium zur Verfügung gestellten Informationen, Exposés, Analysen und sonstigen Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln. Sie sind ausschließlich für den Kunden persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach unserer vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung gestattet. Verstößt der Kunde gegen diese Vertraulichkeitspflicht und schließt der Dritte oder eine weitere Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so schuldet der Kunde ImmoPremium die Provision in der vereinbarten Höhe, als hätte er den Vertrag selbst geschlossen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

(3) Erhält der Kunde Kenntnis von einem durch uns nachgewiesenen Objekt aus einer anderen Quelle, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Unterlässt er diese Mitteilung, kann er sich später nicht auf eine solche Vorkenntnis berufen, und unser Provisionsanspruch bleibt unberührt.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages bezüglich eines von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objektes zu informieren und uns auf Verlangen eine Kopie des Hauptvertrages zur Verfügung zu stellen. Die Informationspflicht besteht auch, wenn der Vertragsschluss erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund unserer Tätigkeit zustande kommt.

§ 6 Haftungsbeschränkungen

(1) ImmoPremium haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haften wir uneingeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf Arglist beruhen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(3) Die von uns bereitgestellten Objektinformationen, Daten und Unterlagen basieren auf den Angaben der jeweiligen Verkäufer, Eigentümer oder sonstiger Dritter. Wir überprüfen diese Informationen nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität, es sei denn, eine solche Prüfung wurde explizit und schriftlich als Teil unseres Auftrags vereinbart. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser fremden Informationen wird daher, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unsere Exposés und Darstellungen sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

(4) ImmoPremium übernimmt keine Gewähr für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien oder den wirtschaftlichen Erfolg eines Investments. Die Investitionsentscheidung trifft der Kunde eigenverantwortlich.

(5) Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern Sie als Verbraucher einen Vertrag mit uns außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.B. E-Mail, Telefon, Webseite) schließen, steht Ihnen das nachfolgende gesetzliche Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ImmoPremium, Maximilianstraße 35, 80539 München, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
ImmoPremium
Maximilianstraße 35
80539 München
E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*): __________________

Name des/der Verbraucher(s): __________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________

Datum: __________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle Inhalte, die auf der Webseite southwlxmgd.pro veröffentlicht oder in unseren Unterlagen (Exposés, Marktanalysen, Präsentationen) enthalten sind, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Layouts, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht anders gekennzeichnet, bei ImmoPremium.

(2) Dem Kunden wird ein einfaches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich für den Zweck der Prüfung des jeweiligen Immobilienangebots und für den persönlichen Gebrauch zu nutzen. Jede darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung, insbesondere die kommerzielle Nutzung oder die Weitergabe an unberechtigte Dritte, ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung untersagt und kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben.

§ 9 Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Detaillierte Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und -verwendung sowie über Ihre Rechte als betroffene Person finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung, die auf unserer Webseite jederzeit abrufbar ist.

§ 10 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

(2) ImmoPremium ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Auf die Vertragsbeziehung zwischen ImmoPremium und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz in München vereinbart.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des zugrunde liegenden Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses selbst.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.